Zweifach ertappt
19. Mai 2020, 8:30
Die Prüfung des angebrachten Versicherungskennzeichens ergab, dass dieses aus dem Jahr 1999 stammte und somit seine Gültigkeit verloren hatte. Einen aktuellen Versicherungsnachweis konnte der Jugendliche nicht vorweisen. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige. Etwa eine halbe Stunde später stoppten die Beamten den jungen Mann jedoch erneut mit seinem nicht versicherten Gefährt. Die Ordnungshüter verboten ihm nochmals die Weiterfahrt und drohten an das Moped sicherzustellen. Der 17-Jährige erhielt eine weitere Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.