Der 29-Jährige Pole wurde von der Staatsanwaltschaft Ravensburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Vor drei Jahren verurteilte ihn das Amtsgericht Wangen im Allgäu wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,00 Euro. Da er die Geldsumme nicht aufbringen
konnte, wurde er der Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Mehr Glück hingegen hatte der 41-jährige Moldauer. Er schuldete der Justizkasse noch 1.177,50 Euro (einschließlich der Verfahrenskosten). Gegen ihn ordnete das Amtsgericht Pirna wegen des Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz die Geldstrafe an. Dank seines Chefs, der die Geldstrafe beglich, konnte der Moldauer seine
Reise fortsetzen.