Zwei Haftbefehle, aber keine Haft
Am 16. Januar 2024 um 08:48 Uhr befuhr ein 29-jähriger Ungar die Grenzkontrollstelle auf der B 178n bei Zittau.
Bei der Personalienüberprüfung kam heraus, dass er 2020 durch das Amtsgericht Kitzingen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 45 Tagessätzen á 30,00 EUR verurteilt
wurde. Von dieser Strafe waren noch 28 Tage offen. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, sollte der Ungar 2.030,24 € inklusive Kosten zahlen. Da er nicht genügend Bargeld dabeihatte, fuhr er mit einer Streife zum nächsten Geldautomaten, hob das Geld ab, bezahlte und konnte weiterreisen. Am 21. Januar 2024 war es ein 43-jähriger Pole, welcher in die Kontrollstelle B 178n bei Zittau einfuhr. Gegen ihn lag ein offener Haftbefehl wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz aus dem Jahr 2022 vor. Er wurde durch das Amtsgericht Görlitz zu 60 Tagessätzen á 30,00 EUR verurteilt und konnte der Haftstrafe nur durch Zahlung von 1.881,00 EUR inklusive Kosten entgehen. Da er genügend Bargeld mit sich führte, zahlte er den offenen
Betrag und setzte seine Reise fort.