Wie sich herausstellte, hatten die Beiden die Leuchten kurz zuvor von einer Baustelle mitgehen lassen. Da es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handelt, müssen sich die Diebinnen nun u.a. wegen Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln, einer Straftat verantworten.