Im Zusammenhang mit einer Feierlichkeit führte ein Feuerwerker ein angemeldetes Feuerwerk durch. Für dieses jedoch war aufgrund der bestehenden Waldbrandgefahrenstufe 4 die Genehmigung untersagt. Heruntergefallene Glut entzündete Buschwerk am Rande des Sees. Das Feuer breitete sich auch auf einen Bootsanleger aus und wurde durch Kameraden der umliegenden Feuerwehren gelöscht. Personen kamen hier nicht zu Schaden. Die Polizei leitete ein Verfahren gegen den 38-jährigen deutschen Feuerwerker ein. Ein zweiter Brand ereignete sich nahezu zeitgleich unweit vom ersten Brandort. Hier kam es zu einer Verpuffung, als ein 20-jähriger Angler die Kartusche eines Campingkochers wechselte. Offenbar führte er dies unsachgemäß durch und erlitt Verbrennungen an den Händen und einem Knie. Er kam zur Behandlung in ein Krankenhaus. Auch bei diesem Vorfall entzündete sich Buschwerk, welches die Feuerwehr ablöschte. Angaben zur Höhe des jeweils eingetretenen Schadens liegen bislang nicht vor.