Weil die zulässige Höhe deutlich überschritten war, zogen die Beamten die Autobahnpolizei hinzu. Diese stellte eine Höhe von viereinhalb Metern fest. Erlaubt sind vier Meter. Eine Ausnahmegenehmigung konnte der 50-jährige Fahrer nicht vorlegen. Dem nicht genug stellten die Uniformierten Mängel an der Bereifung des Aufliegers fest. Zudem waren die Lagerungen von zwei Stoßdämpfern ausgeschlagen. Die Polizisten untersagten dem polnischen Bürger die Weiterfahrt. Die Lkw-Kontrollgruppe wird sich im Verlauf des Dienstags des Sattelzugs annehmen.