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Zu viel auf dem Kerbholz

24. Februar 2023, 19:00
Zu viel auf dem Kerbholz

Am frühen Mittwochmorgen haben Bundespolizisten einen guten Riecher bewiesen und einen 29-jährigen Opel-Fahrer an der Robert-Koch-Straße in Görlitz kontrolliert.

Wie sich herausstellte hatte der Pole am Ende zu viel auf dem Kerbholz und sitzt nun in Haft. Alles begann mit der Kontrolle des Zafira-Fahrers in der Ortslage Hagenwerder. Dabei gab er an, Cannabis konsumiert zu haben. Die Beamten zweifelten daraufhin an seiner Fahrtauglichkeit und verständigten die Landespolizei. Das örtliche Revier übernahm den Fall. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellten die Uniformierten fest, dass es sich bei dem Fahrer um einen der Polizei bereits Bekannten handelte und er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamine und Cannabis. Außerdem bemerkten sie bei der Fahndungsüberprüfung, dass dem Mann nach dem Freizügigkeitsgesetz das Recht auf die Einreise und den Aufenthalt  in der Bundesrepublik Deutschland verwehrt ist. Er wurde nach erfolgter Belehrung vorläufig festgenommen. Den Rest der Nacht verbrachte der Pole im Gewahrsam des Polizeirevieres. Der örtliche Kriminaldienst übernahm die weiteren Untersuchungen. Die Ermittler stellten fest, dass in dieser Personalie bereits umfangreicher Aktenbestand bei der Staatsanwaltschaft zur Vorlage gebracht wurde. Unter anderem war der Beschuldigte dringend verdächtig, Anfang November in eine Wohnung an der Biesnitzer Straße in Görlitz eingebrochen zu sein. In diesem Zusammenhang soll er dort Gegenstände im Wert von mehr als 2.000 Euro entwendet haben. Auf Grund dieser Umstände beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft am Mittwoch beim Amtsgericht Görlitz Haftbefehl gegen den Mann. In der Folge führten Beamte den mutmaßlichen Einbrecher vor. Ein Ermittlungsrichter erließ daraufhin am Donnerstag Haftbefehl gegen ihn. Polizisten lieferten den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt ein. Der Pole muss sich nun wegen der genannten Delikte und insbesondere wegen des Wohnungseinbruchsdiebstahles vor einem Gericht verantworten.

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