Sie stoppten sowohl den 40-jährigen deutschen Fahrer eines Kleintransporters als auch den 20-jährigen polnischen VW-Lenker. Die Gefährte hatten beide einen Anhänger montiert. Offenbar wussten die Fahrzeugführer nicht, wie schnell sie nun mit ihren Kombinationen fahren durften. Da keine Ausnahmegenehmigung für 100 km/h vorlag, galt für sie ein Tempolimit von maximal 80 km/h. Dies überschritten die Männer erheblich. Die Geschwindigkeiten lagen nach Abzug von Toleranzen bei jeweils 30 und 29 km/h über dem Erlaubten. Nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung bedeutet das für die Betroffenen jeweils ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, einen Punkt in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot.
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