Verbot offener Feuer
3. Juli 2019, 17:43
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen. Das Verbot gilt an den Tagen mit Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5, die aktuelle Gefahrenstufe kann jederzeit einschließlich einer Prognose für die nächsten Tage unter https://www.mais.de/php/sachsenforst.php?n=3 abgerufen werden. Derzeit gilt für den südlichen Landkreis Görlitz die Waldbrandgefahrenstufe 3.