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"Touristen" arbeiten für Umzugsfirma

25. Juli 2018, 14:00
"Touristen" arbeiten für Umzugsfirma

Ein Ukrainer und ein Weißrusse sind als Touristen in die Bundesrepublik eingereist, arbeiten allerdings für eine Berliner Umzugsfirma. Die illegale Arbeitsaufnahme hat nun strafrechtliche Folgen für (fast) alle Beteiligten.

Begonnen hatte alles damit, dass eine junge Frau aus Oderwitz nach Berlin umziehen wollte. Sie suchte sich über eine Internetplattform eine Umzugsfirma aus Berlin, leistete eine Anzahlung und wartete am 24. Juli 2018 auf ihr Mobiliar.

 

An eben diesen 24. Juli wurde der Transporter allerdings gegen11:00 Uhr einer grenzpolizeilichen Kontrolle auf der B 178n, durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach, unterzogen. Fahrer des Umzugswagens war ein ukrainischer Staatsangehöriger, der sich mit seinem ukrainischen e-Reisepass auswies, mit dem ein visafreier Kurzaufenthalt im Schengen Gebiet für touristische Zwecke erlaubt ist. Der Beifahrer war ein weißrussischer Staatsangehöriger, dieser wies sich mit seinem Reisepass und einem gültigen Visum, ebenfalls zu touristischen Zwecken, aus. Eine Arbeitserlaubnis konnten beide nicht vorweisen. Das ihr Aufenthalt in Deutschland eine Arbeitsaufnahme ausschloss, war beiden sehr wohl bewusst, denn sie behaupteten für den eigenen Sohn Umzugsgut nach Berlin transportieren zu wollen.

Diese Behauptung konnten die Bundespolizisten allerdings recht schnell widerlegen, denn im Fahrzeug befand sich der Vertrag der jungen Dame mit entsprechendem Leistungsnachweis für den Umzug an diesem Tag. Zudem haben Recherchen ergeben, dass einer der beiden Männer auf der Firmen - Website großformatig in Arbeitskleidung abgebildet ist. Somit bestand gegen die beiden Männer der Verdacht der unerlaubten Arbeitsaufnahme und in der Folge der unerlaubten Einreise und Aufenthalts. Die Männer wurden vorläufig festgenommen, beanzeigt und aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Auch der in Berlin ansässige Arbeitgeber wird sich nun wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und unerlaubter Arbeitsaufnahme verantworten müssen.

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