Führerschein lag nicht zu Hause...
Bei einer Kontrolle durch Bundes- und Landespolizisten der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz händigte der 50-jährige Fahrer seinen Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug aus. Seinen Führerschein habe er leider daheim vergessen. Nicht wirklich überzeugt überprüften die Beamten die Behauptung des Mannes und stellten fest, dass unter seinem Geburtsnamen die Anordnung einer Fahrerlaubnissperre vorliegt.
Wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er beanzeigt und die Weiterfahrt untersagt. Auch die 40-jährige Partnerin kam nicht ungeschoren davon. Da sie die Haltererin des PKW ist, besteht der Straftatverdacht, dass sie als Halterin zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt.