Straftat angedroht – Ernsthaftigkeit war nicht gegeben
Die Beamten nahmen die Aussage des Tatverdächtigen ernst und suchten ihn umgehend an seiner Wohnanschrift auf. Er legte in einer ersten Vernehmung glaubhaft dar, dass nicht von einer Ernsthaftigkeit auszugehen war. Vielmehr waren wahrscheinlich Konflikte im persönlichen Umfeld Auslöser des Geschehens und das Schreiben eine Art Hilferuf gewesen.
Bei einer Nachschau in den Räumlichkeiten des Mannes fanden die Beamten fünf Cannabispflanzen. Der Beschuldigte gab die verbotenen Gewächse heraus, die Polizisten stellten sie sicher.
Die Kriminalpolizei führt die weiteren Ermittlungen zum Verdacht des Androhens von Straftaten und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.