Wissenswertes über Verjährungen
Adressaten wissen häufig nicht, wie sie sich in solchen Fällen verhalten sollen und ob eine Forderung auch nach Jahren noch zulässig ist. Der folgende Artikel enthält alle relevanten Informationen rund um das Thema Verjährung.
Wann spricht man von einer Verjährung?
Im rechtlichen Kontext wird von einer Verjährung gesprochen, wenn eine Forderung nach Ablauf einer gewissen Frist erloschen ist. Wird der Forderungsanspruch nicht innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist geltend gemacht, dann kann eine Verjährung eintreten. Juristisch gesehen hätten Forderungsinhaber dann keinen Anspruch mehr. Das ist natürlich besonders ärgerlich, insbesondere dann, wenn es sich um hohe Summen handelt. Forderungsinhaber sollten aufgrund dessen stets die Verjährungsfristen beachten. Da es keine einheitliche Verjährungsfrist gibt, ist es ratsam, sich die unterschiedlichen Fristen einmal im Überblick anzuschauen. Auf diese Weise erhalten Forderungsinhaber Auskunft darüber, bis zu welchem Zeitpunkt eine Forderung geltend gemacht werden kann. Das Gleiche gilt natürlich auch für Personen, die eine Rechnung erst nach einem längeren Zeitraum erhalten.
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist?
Eine Verjährung beginnt in den meisten Fällen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist. Doch eines ist unbedingt zu beachten. Der Inhaber muss von dem entstandenen Anspruch wissen. Hierbei handelt es sich um die Hauptvoraussetzung für den Beginn einer Verjährung. Ein Beispiel stellt unter anderem die Inanspruchnahme eines Reinigungsunternehmens dar. Personen, die ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen, müssen die geleistete Arbeit mehrheitlich abnehmen. Speziell gilt das für Handwerksunternehmen. Der Anspruch besteht, sobald die Arbeiten verrichtet und abgenommen wurden. Fälschlicherweise gehen viele Menschen davon aus, dass das Datum der Rechnung entscheidend ist. Weigert sich ein Inhaber jedoch, geleistete Arbeiten oder Dienstleistungen abzunehmen, haben Forderungsinhaber die Möglichkeit, eine Abnahmefrist festzusetzen.
Wie entsteht eine Verjährung?
Die Gründe für eine Verjährung
können ganz unterschiedlich sein. Unwissenheit oder Vergesslichkeit sind nicht
selten der Grund für eine Verjährung. Doch manchmal liegt es auch an der fehlenden Wertschätzung der Inhaber. Wer eine
Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss für diese auch bezahlen. Das gilt
ebenfalls für getätigte Käufe. Forderungen, die nicht beglichen werden, sind
jedoch mit zusätzlichen Kosten und einem unnötigen Aufwand verbunden. Besonders
anstrengend und nervenaufreibend ist das für die Gläubiger. Bestehen offene
Zahlungen, sollten zeitnah Mahnungen versendet werden. Je mehr Zeit
verstreicht, desto später beginnt die Verjährungsfrist. Zudem kann eine
Verjährung von Neuem beginnen, wenn zwischenzeitlich Teilzahlungen getätigt
wurden.
Forderungsinhaber sollten aufgrund dessen schnellstmöglich auf eine offene
Forderung reagieren. Gleiches gilt für Vermieter, denen Schäden durch Mieter entstanden sind. Eine gewisse
Absicherung bietet die hinterlegte Kaution. Größere Schäden können aber nur
selten mit der Mietkaution beglichen werden. Eine gründliche Wohnungsabnahme
ist zudem entscheidend. Festgestellte Mängel sollten im Beisein der Mieter festgehalten und dokumentiert werden. Nach
Ablauf einer gewissen Frist kann es sich für Vermieter als besonders müßig
erweisen, entstandene Schäden den bisherigen Mietern anzulasten.