Werden ausländische Fahrer und Halter für Verkehrsvergehen bestraft?
Werden ausländische Fahrer
überhaupt bestraft?
Die Landesdirektion Sachsen verfolgt und
ahndet die auf sächsischen Autobahnabschnitten begangenen
Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dies gilt sowohl für Fahrzeugführer mit Wohnsitz
in der Bundesrepublik als auch für die mit ausländischem Wohnsitz.
Wie werden ausländische
Verkehrssünder bestraft?
Die Strafe hängt von der begangenen
Ordnungswidrigkeit ab. Entsprechend dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog erfolgt
die Festsetzung eines Verwarngeldes oder eines Bußgeldes sowie - wenn
erforderlich – auch die Anordnung eines Fahrverbotes.
Des Weiteren führen die sächsische Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf den BAB im Freistaat Sachsen Kontrollen durch. Sofern dabei Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden und die Betroffenen keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können, wird von ihnen unmittelbar vor Ort eine angemessene Sicherheit für die zu erwartende Geldbuße und die Kosten des Verfahrens erhoben. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Verfahren der Landesdirektion vorgelegt. Diese schließt diese Verfahren durch Erlass von Bußgeldbescheiden ab.
Welche Probleme treten auf
bei ausländische Fahrern auf? ( Ermittlung etc.)
Die Halterfeststellung bei ausländischen
Kraftfahrzeugen erfolgt mit Hilfe des Kraftfahrbundesamtes (KBA). Dieses
übermittelt die Halterdaten auf Anforderung an die Landesdirektion Sachsen.
Es können Probleme bei der Fahrerermittlung auftreten, sofern der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeuges ist. Weiterhin können Probleme bei der Zustellung der Bußgeldbescheide auftreten, da eine Zustellung im Ausland lediglich mittels Einschreiben/Rückschein möglich ist. Zudem stellen Sprachbarrieren ein Problem dar.