Wenn der Wald zum Parkplatz wird
Für viele Pilzjäger ist es augenscheinlich wichtig, mit dem Auto möglichst nah an das eigene „Pilzfleckel“ zu fahren. Doch diese Bequemlichkeit ist gesetzeswidrig. Laut Sächsischem Waldgesetz darf der Wald nur mit besonderer Erlaubnis der betroffenen Waldbesitzer befahren werden. Verstöße können, je nach Waldbrandgefahr, mit einem Bußgeld bis zu 150 Euro geahndet werden.
Was genau ist ein Wald?
Eine Definition dazu ist im Sächsischen Waldgesetz zu finden: Wald ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche, die durch ihre Größe geeignet ist, eine Nutz,- Schutz- oder Erholungsfunktion auszuüben. Waldwege zählen ebenfalls dazu. Somit ist es unerheblich, ob ein Fahrverbotsschild (Forstschild) am Weg steht oder nicht: Es ist verboten in den Wald zu fahren oder zu parken. Genauso verhält es sich, wenn das Fahrverbotsschild einige Meter eingerückt von der Einfahrt steht: Auch wenn man davor steht (siehe Bild im Anhang), parkt man doch im Wald und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.
Warum ist es verboten im Wald zu parken?
Hierzu gibt es gleich mehrere gewichtige Gründe. Zum einen ist da die Erhöhung des Waldbrandrisikos. Kommt der heiße Katalysator auf der Unterseite des Autos in Berührung mit trockenem Gras oder Laub, so kann dieses entzündet werden. Zum anderen können im Falle eines Waldbrandes die Feuerwehr und andere unterstützende Fahrzeuge bei zugeparkten Waldeinfahrten nicht oder nicht schnell genug zum Ort der notwendigen Brandbekämpfung gelangen. Welche Folgen das haben kann, ist zurzeit im Westen der USA zu sehen.
Aber auch ohne Waldbrandgefahr muss der Wald für Rettungsfahrzeuge zu jeder Zeit zugänglich sein. Wenn Waldarbeiter sich verletzen oder Waldbesucher medizinische Hilfe benötigen, zählt jede Minute bis der Krankenwagen eintrifft.
Und
schließlich ist es für die Bewirtschaftung des Waldes wichtig, dass die großen
Forstmaschinen und Holztransport-LKW frei die Waldwege befahren können. Ein
Harvester, zum Beispiel, hat im Durchschnitt eine Breite von knapp drei Metern.
Ein Holztransporter benötigt einen beträchtlichen Kurvenradius, um in einen
Waldweg einzubiegen. Da kann selbst ein PKW, der ganz am Rand einer
Waldeinfahrt steht, zum Hindernis werden.
Derzeit finden in vielen Wäldern der Oberlausitz Einschlagsarbeiten statt, um
das vom Borkenkäfer befallene Holz schnellstmöglich aus dem Wald zu bringen.
Dadurch soll eine weitere Ausbreitung des Schadinsektes verhindert werden. Aus
diesem Grund kann ein illegal geparktes Kraftfahrzeug im Wald fast überall zum
Problem für die Forstwirtschaft vor Ort werden.