Welche Handwerker können eigentlich im Winter durcharbeiten? Das sind die Top 3
Die Winterpause
Der typische Berufsstand, der mit der Winterpause in Verbindung gebracht wird, ist der Bauarbeiter. Während im Sommer der Aufbau des Rohbaus ohne Probleme möglich ist, legen Temperaturen unter dem Gefrierpunkt die Arbeit schnell lahm. Wichtige Geräte können nicht mehr in der gewünschten Weise zum Einsatz gebracht werden. Liegt sogar Schnee auf der Baustelle, kann unter Umständen nicht mehr für die Sicherheit des einzelnen Arbeiters garantiert werden. Aus all diesen Gründen ist es von elementarer Bedeutung, dass in den Wintermonaten eine entsprechende Pause gewährt wird. Das bisher Geschaffene sollte für diese Wartezeit ebenfalls gut präpariert sein. Eine Bodenversiegelung, wie sie unter http://betonversiegelung.com/ angeboten wird, kann dabei helfen, Frostschäden zu vermeiden. Steigen die Temperaturen im neuen Jahr wieder an, so können auch die Bauarbeiter ihre Schlechtwetterzeit beenden.
Nicht betroffene Berufsgruppen
Andere Berufsgruppen des Handwerks haben dagegen die Möglichkeit, auch in den Wintermonaten ohne wesentliche Einschränkungen aktiv zu sein. Dazu zählen zum Beispiel Schreiner und Tischler, welche ihre Arbeiten allein in eigens dafür geschaffenen Hallen durchführen. Ein Zimmermann wiederum, dessen Hauptaufgabe darin besteht, ganze Dachstühle zu errichten, muss sein Tätigkeitsfeld im Winter umstellen. Denn da auch Bauarbeiter nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Arbeit am Rohbau fortzusetzen, ist es in dieser Phase gar nicht möglich, eine darauf aufbauende Arbeit anzubieten.
Auch Schlosser, Klempner und Elektriker haben die Möglichkeit, ihre Arbeit in den Wintermonaten anzubieten. Auch ihr Arbeitsfeld liegt in der Regel im Inneren des Hauses, weshalb selbst unter widrigen Bedingungen keine Pause erforderlich ist. All dies sind Vorteile, die sich nicht von der Hand weisen lassen.
Die Schlechtwetterzeit
Die Zwangspause im Winter kann für manche Berufsgruppe eine erhebliche finanzielle Einschränkung bedeuten. Auch Handwerker, die ihrer Tätigkeit auf selbstständiger Basis anbieten, leiden in besonderer Weise unter den Monaten ohne Einkommen. In Deutschland gilt daher in vielen Bundesländern die sogenannte Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember und endet am 31. März. Hier haben die entsprechenden Berufsgruppen die Möglichkeit, ein Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen. Dafür muss zunächst die eigene Zugehörigkeit zu einem Betrieb nachgewiesen werden, der in besonderer Form vom winterlichen Arbeitsausfall betroffen ist. Dabei muss es sich um eine gewichtige Einschränkung handeln, die einen nicht unwesentlichen wirtschaftlichen Schaden nach sich zieht. Die finanzielle Entschädigung, die in der Folge gezahlt wird, gilt auch als zusätzlicher Anreiz dieser Berufsgruppen. Ansonsten wäre es schließlich kaum möglich, eine geeignete finanzielle Grundlage für den eigenen Lebensunterhalt zu schaffen, auf die aufgebaut werden kann.
Es gibt also wesentliche Unterschiede zwischen den handwerklichen Berufsgruppen, was die Winterpause angeht. Was sich für Außenstehende zunächst nach einer willkommenen Zeit der Erholung anhört, entpuppt sich in der Praxis oft als finanzielle Einschränkung. Umso wichtiger ist es, dass in Deutschland Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um diese Monate zumindest in monetärer Hinsicht gut zu überbrücken, sollten die zuvor gesammelten Überstunden nicht reichen.
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