Weitere Einschränkungen beim Grenzübertritt zu Tschechien und Polen

Originaler Beitrag – 25. März 2020, 15:00
Um den Bedarf derer zu ermitteln, erfolgte durch die zuständigen Koordinatoren im Landratsamt Görlitz heute eine Abfrage an alle Institutionen im Gesundheitsbereich.
Für die Vermittlung zu Unterbringungsmöglichkeiten steht das Bürgertelefon des Landkreises Görlitzunter 03581 663-5656 täglich von 8 bis 18 Uhr gern zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de gesendet werden.
Tschechien schließt ab Donnerstag, 26. März 2020, 0 Uhr, seine Grenzen auch für tägliche Berufspendler, die in die Nachbarländer zur Arbeit fahren. Nach derzeitigen Kenntnisstand müssten sie sich nach ihrer Rückkehr nach Tschechien in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne begeben.
Weitere Einschränkungen werden zudem beim Übertreten der Staatsgrenzen zu Polen eingeführt. Ab Freitag, 27. März 2020, 0 Uhr, gilt auch für die Bürger, die in einem Nachbarland im Alltag arbeiten und die Grenze passieren, die obligatorische zweiwöchige häusliche Quarantäne.
Update – 25. März 2020, 19:57
Wie das Tschechische Generalkonsulat Dresden mitteilte wurde verhandelt, dass Mitarbeiter im Gesundheitswesen doch weiter pendeln dürfen.
Gesundheit, Sozialdienste und das integrierte Rettungssystem sind Schlüsselbereiche im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie und daher ist es notwendig, ihr Funktionieren auf beiden Seiten der Grenze nicht zu gefährden.
Kinder von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern dürfen ihre Eltern über die Grenze begleiten.