Hierbei wurde Alkohol in der Atemluft festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,22 Promille. Einen Führerschein konnte der Fahrer den Beamten nicht vorzeigen, da dieser ihm bereits in der Vergangenheit abgenommen worden war. Ein Strafverfahren wegen der Verstöße wurde eingeleitet und der Pkw-Schlüssel einbehalten.