Die Zettel lagen am vergangenen Wochenende bzw. am Montag einigen Printmedien bei. Die Firmen warben für Serviceleistungen in den Bereichen Dach-, Fassaden und Steinreinigung. Die vermeintlichen Schnäppchen stellten sich in der Vergangenheit jedoch nicht als solche heraus. Die Mitarbeiter solcher reisender Handwerksfirmen forderten oftmals Vorkasse. Die Qualität der geleisteten Arbeit entsprach aber in vielen Fällen nicht dem zuvor gezahlten Preis. Im Gegenteil, anschließend war sogar die Beauftragung einer weiteren Firma erforderlich, um die Arbeiten fertigzustellen oder nachzubessern. Zudem übernahmen ausländische Arbeitskolonnen keine Gewährleistung. Auch eine Rückzahlung des bezahlten Arbeitslohnes verweigerten die Anbieter. Die betreffenden Unternehmen waren nicht im Gewerbeamt gemeldet und leisteten ihre Dienste daher ohne die erforderliche Erlaubnis. Auch dem jeweiligen Hausbesitzer drohten durch die Vergabe des Auftrages ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein empfindliches Bußgeld. Im aktuellen Fall haben Mitarbeiter einer solchen Reinigungsfirma Kontakt zu einer Frau aus Nochten aufgenommen. Sie ließ sich zwar auf einen Vertrag ein, hatte jedoch Zweifel und verständigte die Polizei. Die Beamten erfassten die Personalien der drei Arbeiter im Alter von 22, 32 und 56 Jahren. Sie erstatteten Anzeige gegen den Tunesier und die beiden älteren Deutschen wegen des Verdachts des Betrugs. Ein Schaden entstand in diesem Fall nicht. Ähnliche Sachverhalte ereigneten sich auch im Herbst 2018 sowie im Mai 2019. Die Polizei möchte die Bevölkerung sensibilisieren und warnt davor, sich auf derartige Handwerkerleistungen einzulassen. Gehen Sie bei Angeboten auf Nummer sicher. Lassen Sie sich eine Reisegewerbekarte zeigen oder den Eintrag in die Handwerksrolle. Auch ein Anruf beim zuständigen Gewerbeamt ist eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt.