Vor Polizei geflohen und Unfall gebaut: 2 Verletzte
Eine Polizeistreife wollte den Pkw in Quitzdorf kontrollieren, der Fahrer gab jedoch Gas.
Einkaufskörbe sollen Polizeistreife abschütteln
Bereits am Kennzeichen erkannten die Beamten, dass das Auto nicht mehr zugelassen und somit nicht versichert war. Es begann eine Verfolgungsfahrt am späten Mittwochabend, die über die S 109 bis ins etwa 20 Kilometer entfernte Malschwitz führte. Dabei flogen zwei Plastik-Einkaufskörbe aus dem Auto, offenbar um den Streifenwagen abzuschütteln. Durch eine Vollbremsung konnte der Polizist am Steuer einen Zusammenstoß verhindern. In Malschwitz verlor der Fahrer des Seat die Kontrolle über den Pkw und krachte in einen Gartenzaun. Zwei Personen stiegen aus und versuchten zu Fuß vor den Polizisten zu fliehen. Nach einer kurzen Verfolgung stellten die Beamten die Tatverdächtigen, eine 23-Jährige und einen 38-Jährigen, beide aus Deutschland, beide berauscht vom Drogenkonsum.
Nicht die erste Drogenfahrt
Am Steuer des Autos saß ersten Ermittlungen zufolge der Mann. Eine Fahrerlaubnis besaß er nicht mehr, da er bereits früher wegen Fahrens unter Betäubungsmitteln aufgefallen war. Ein Test schlug auch an diesem Abend an − auf Amphetamine. Die Beifahrerin stand ebenfalls unter Drogen, bei ihr reagierte ein Test auf Cannabis und Amphetamine. Wie sich herausstellte, war sie offenbar diejenige, die die Einkaufskörbe aus dem Auto geworfen hatte. Sie erhielt eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Rettungskräfte behandelten den Fahrer und die Frau, die bei dem Unfall schwer bzw. leicht verletzt wurden.
Auto nach Durchsuchung abgeschleppt
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsuchten die Beamten den Seat des Duos. Dabei tauchten Utensilien zum Konsum von Drogen auf sowie sechs verbotene Feuerwerkskörper und vermutlich Drogen in einer Cliptüte. Die Gegenstände wurden eingezogen. Am Pkw und dem Zaun entstand insgesamt rund 10.000 Euro Sachschaden. Der Seat kam an den Haken eines Abschleppers. Die Polizei leitete − neben der Anzeige gegen die Beifahrerin − Ermittlungsverfahren wegen folgender Tatbestände ein: Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Sprengstoffgesetz sowie Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel.