Vollstreckungshaft durch Zahlung abgewendet
10. August 2024, 12:00
Eine Fahndungsüberprüfung ergab, dass gegen den 36-Jährigen ein offener Vollstreckungshaftbefehl mit 88 Tagen Restersatzfreiheitstrafe vorlag. Der Gesuchte hatte genug Bargeld in Form von Zloty und Euro dabei, um den offenen Betrag von 7.040 Euro zu begleichen. Anschließend informierten die Polizisten die zuständige Justiz in Brandenburg und veranlassten die Fahndungslöschung.