Vier Verstöße gegen 3 Gesetze
21. Januar 2020, 14:00
Kontrolliert wurde ein VW Passat, in welchem ein 59-jähriger Deutscher als Fahrer am Steuer saß.
Aufgefallen war der PKW da zwei verschiedene, nicht mehr gültige, Kennzeichen angebracht waren.
Der Fahrer konnte auch keinen Führerschein vorweisen, da er keinen besitzt. Auf die Frage, ob er Alkohol getrunken habe, antwortete er mit Ja. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,46 Promille.
Das Fahrzeug wurde vor Ort verkehrssicher abgeparkt und beide Kennzeichen, sowie der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Die weitere Bearbeitung übernimmt die Landespolizei.