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Versuchter Totschlag vor dem Kraftwerk Mitte

27. Oktober 2020, 21:00
Versuchter Totschlag vor dem Kraftwerk Mitte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Dresden gegen einen 20-jährigen Iraker wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung und gegen einen 19-jährigen Iraker wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Dem 20-jährigen Beschuldigten liegt zunächst zur Last, am 16. Februar 2020 gegen 03:30 Uhr vor dem Kraftwerk Mitte in Dresden mit seinem Gürtel mehrfach auf Kopfhöhe in Richtung von zwei Geschädigten geschlagen zu haben und einen der Geschädigten so getroffen zu haben, dass dieser ein Hämatom an der linken Schulter erlitt.

 

Dem 19-jährigen Beschuldigten liegt zur Last, im Anschluss einem Geschädigten am 16. Februar 2020 gegen 03:30 Uhr vor dem Kraftwerk Mitte in Dresden mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt, in den linken Unterarm gebissen und mit seinem Gürtel auf den Geschädigten eingeschlagen zu haben. Hierdurch erlitt der Geschädigte u.a. eine Schädelprellung und eine Bisswunde im Bereich des linken Unterarms.

 

In der Folge versuchte ein Geschädigter, den 19-jährigen Beschuldigten und die von diesem angegriffene Person auseinanderzuziehen. Dabei soll der 20-jährige Beschuldigte dem Geschädigten, der die Auseinandersetzung befrieden wollte, mit der rechten Faust einen derart heftigen Schlag gegen die Schläfe versetzt haben, dass dieser das Bewusstsein verlor und zu Boden fiel. Anschließend soll der 20-jährige Beschuldigte mit seinem beschuhten Fuß mit Wucht gegen den Kopf des am Boden liegenden Geschädigten getreten und dabei billigend in Kauf genommen haben, dass der Tritt zum Tod des Geschädigten führen könne. Der Geschädigte erlitt u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades, Platzwunden, Schürfwunden und Schwellungen.

 

Bei den beiden Geschädigten handelt es sich um Berliner Polizeibeamte, die am Tattag nicht im Dienst und in ziviler Kleidung unterwegs waren.

 

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

 

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

 

Der 20-jährige Beschuldigte wurde in dieser Sache am 27. Juni 2020 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

 

Der 19-jährige Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

 

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