Verstoß gegen die 0,5 Promille – Grenze
27. Februar 2022, 13:00
Der Fahrer erbrachte beim durchgeführten Atemalkoholtest einen Wert von 0,80 Promille. Daraufhin musste er die Beamten zur Durchführung eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests in das Polizeirevier Weißwasser begleiten. Die Weiterfahrt wurde ihm für den restlichen Abend untersagt. Die Beamten zeigten eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a I StVG an. Dem Fahrer drohen nun ein empfindliches Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot.