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Verstoß gegen gerichtliche Versammlungsauflagen

13. Mai 2020, 14:53
Verstoß gegen gerichtliche Versammlungsauflagen

Durch Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus wurde einer Versammlung unter dem Motto „Aufhebung der Lockdown-Maßnahmen“ am 12. Mai 2020 auf dem Altmarkt in Cottbus unter Auflagen stattgegeben.

Dazu zählte insbesondere die Einhaltung von einem Mindestabstand von zwei Metern unter den Versammlungsteilnehmern, deren Höchstzahl auf 50 Personen beschränkt wurde. Weiterhin wurde dem Versammlungsleiter auferlegt, die Versammlung unverzüglich aufzulösen, wenn sich Versammlungsteilnehmer nicht an die Auflagen halten oder sich der Versammlung zuzurechnende Personen in der Nähe des Versammlungsortes versammeln. Am Versammlungsort befanden sich vor unmittelbarem Beginn der Versammlung weit mehr als 50 Personen. Daraufhin wurde der Versammlungsleiter aufgefordert, bevor er mit der eigentlichen Versammlung beginnen kann, diesen Personen mitzuteilen, den Versammlungsort zu verlassen. Dies tat er mehrfach mit der Aufforderung, dass man in der Innenstadt von Cottbus auch spazieren könne. Daraufhin entfernten sich diese Personen nicht vom Versammlungsort, sondern bewegten sich nur wenige Meter auf dem Altmarkt hin und her. Dies führte dazu, dass der Versammlungsleiter von der Polizei aufgefordert wurde, die Versammlung aufzulösen. Der Versammlungsleiter verkündete daraufhin die Beendigung der Versammlung. Die anwesenden Personen verließen nach mehrmaliger Aufforderung den Versammlungsort.


Nach der Beendigung der Versammlung auf dem Cottbuser Altmarkt am Dienstagabend zogen größere Personengruppen durch die Innenstadt im unmittelbaren Umfeld des Altmarktes. Polizeibeamte erteilten Platzverweise und stellten die Identitäten von insgesamt 63 Personen fest. Aus einer Gruppe von bis zu 50 Personen wurden Polizisten angegriffen, so dass Pfefferspray eingesetzt werden musste. Bei der Durchsuchung eines beteiligten 17-jährigen Tatverdächtigten wurden Quarzhandschuhe entdeckt und sichergestellt. Der Jugendliche wurde seinen Eltern übergeben. Gegen eine weite Person wurde Anzeige wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erstattet. Die Personalien der vorgenannten Personen werden dem Ordnungsamt zur Ahndung der Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung übermittelt.

 



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