Vermietung 2023 - Worauf Mieter jetzt achten müssen
Die Reform der CO2-Abgabe - Klimaabgabe
Zahlreiche Reformen kommen in 2023 auf den Mieter oder die Mieterinnen, aber auch auf den Vermieter zu. Eine Änderung, die beide Parteien betrifft, ist die sogenannte CO2-Abgabe. Sie wird oft auch als Klimaabgabe bezeichnet. Doch was hat es mit dieser Reform auf sich?
Die Klimaabgabe verteuert das Heizen für alle, die auf fossile Energieträger setzen. Gemeint sind vor allem Öl und Gas. Für diese ist ein CO2-Preis festgelegt worden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2030 auf ein Minimum zu reduzieren. Öl und Gas gelten als Klimakiller und werden aus diesem Grund teurer. Die Bepreisung, die zuvor nur von Mieter und Mieterinnen gestemmt werden musste, wird ab dem 01. Januar 2023 nun auch der Vermieter an den Kosten beteiligt.
Diese Maßnahme soll vor allem dazu beitragen, Vermieter dazu animieren, Energieeinsparungen vorzunehmen. Insbesondere Gebäude, die in die Jahre gekommen sind, sollen von Grund auf energetisch saniert werden, um das Potenzial auszunutzen, fossile Brennstoffe, die für das Heizen genutzt werden, zu reduzieren.
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes
Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes ist eine weitere Neuerung, die der 01. Januar 2023 mitbringt. Der gesetzliche Standard für Neubauten wird auf das Effizienzhaus 55 festgelegt. Auswirkungen lassen sich vor allem daran erkennen, dass der primäre Energiebedarf von 75 Prozent auf 55 Prozent herabgestuft worden ist. Die Werte beziehen sich auf ein Referenzgebäude mit seinem Bedarf an Energie für die Aufbereitung von Warmwasser, die Heizungsanlage sowie Lüftungsanlage.
Die Preisbremse für Gas und Strom
Vielen Mietern und Mieterinnen bereitete die Mietnebenkostenerhöhung ein Kopfzerbrechen. Existenzen waren regelrecht vom Bankrott bedroht. Um der Belastung einer massiven Mietnebenkostenerhöhung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die Preisbremse für Gas und Strom beschlossen. Bei der Gaspreisbremse gilt eine Deckelung des Bruttopreises auf einen Betrag von 12 Cent je verbrauchte Kilowattstunde für private Haushalte.
Die Gaspreisbremse gilt für den Zeitraum von März bis April 2024, wird jedoch rückwirkend ab Januar 2023 gewährt. Sowohl Mieter und Mieterinnen als auch Eigentümer profitieren von der Deckelung. Sie müssen jedoch beachten, dass die Preisbremse lediglich auf 80 Prozent des Verbrauchs des Vorjahres gilt.
Bei der Strompreisbremse wird der gleiche Zeitraum von März 2023 bis zum April 2024 angesetzt. Ebenso erfolgt eine rückwirkende Anrechnung der Monate Januar und Februar 2023. Die Begrenzung des Preises für eine Kilowattstunde Strom liegt bei 40 Cent brutto. Angewendet werden kann die Deckelung auf 80 Prozent des Verbrauchs des Vorjahres. Von der Strompreisbremse profitieren private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe, deren Jahresverbrauch die Grenze von 30.000 kWh nicht überschreitet.
Die Reform des Wohngeldes
Die Neuerung des Wohngeldes zum 01. Januar 2023 ermöglicht es einem größeren Personenkreis einen Anspruch geltend zu machen. Der Bezug des Wohngeld Plus steigt von 180 Euro monatlich auf 370 Euro pro Monat. Anspruchsberechtigt sind
Familien, Rentner und Alleinerziehende, die ein geringes Einkommen erzielen. Vom neuen Wohngeld sollen zusätzlich rund 1,4 Millionen Haushalte profitieren.