Bei 19 Baustellen gab es nichts zu beanstanden. Gravierend waren jedoch die Verstöße bei den anderen Baustellen. Elf Bußgeldanzeigen und zwei Verwarnungen waren die Folgen. Die Verstöße waren unterschiedlicher Art: keine verkehrsrechtlichen Anordnungen, Erdaushub auf Gehwegen und Straßen, keine Verkehrszeichen aufgestellt, Auflagen nicht eingehalten, keine Sondernutzungserlaubnis beantragt oder abgelaufene verkehrsrechtliche Anordnungen. Zwei Bauarbeiter führten ihre Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durch, ohne eine Warnweste zu tragen. Teilweise hielten die Polizisten telefonisch mit den Behörden Rücksprachen, um einen sofortigen Baustellen-Stopp zu verhindern. Alle Mängel wurden beseitigt und die Betroffenen belehrt, angezeigt bzw. verwarnt.