Die Flucht
Eine Stunde nach Mitternacht fiel der weiße Skoda Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (GFG) Dresden auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Kemnitz und Bischdorf auf. Sie bemerkten, dass die angebrachten polnischen Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehörten. Die Fahrerin flüchtete und die Fahnder nahmen die Verfolgung auf. Die Flucht ging über die B 6 von Löbau nach Görlitz. Bei der Verfolgung unterstützten mehrere Streifenwagen der Polizeireviere Görlitz und Zittau-Oberland. Auch die Bundespolizei half bei der Ergreifung der Flüchtigen. Die Uniformierten postierten sich in Markersdorf und legten einen Stop-Stick auf die Straße. Gleichzeitig besetzten die Beamten mehrere Grenzübergänge. Auch ein Hubschrauber unterstützte aus der Luft. Die Skoda-Lenkerin überfuhr den Stop-Stick. Durch aus den Reifen austretende Luft geriet der Fabia zunehmend ins Schlingern, die Fahrerin setzte ihre Fahrt dennoch mit zum Teil über 100 km/h fort. Nachdem der Pkw noch mit einem zivilen Fahrzeug der Bundespolizei kollidierte, endete die Flucht schließlich auf der B 6 kurz nach dem Abzweig Königshufen.
Die Festnahme
Im Fahrzeug nahmen die Beamten zwei Tatverdächtige fest – eine 32-jährige Polin und einen 50-jährigen Landsmann. Erste Ermittlungen ergaben, dass der Wagen Anfang Juli in Tschechien entwendet worden war. Außerdem lag gegen den Beifahrer ein Haftbefehl vor. Die Uniformierten nahmen beide Tatverdächtigen mit auf die Wache. Das Fahrzeug stellten sie sicher. Bei der Durchsuchung der Frau fanden sie eine kleine Tüte mit einer kristallinen Substanz. Der Drogentest zeigte bei ihr ein positives Ergebnis im Bereich der Amphetamine. Die Ordnungshüter veranlassten eine Blutentnahme. Im Fluchtfahrzeug stellten die Beamten eine Kettensäge, zwei Werkzeugkoffer und mehrere Taschenuhren sicher.
Die Ermittlungen
Der Verkehrsunfalldienst übernahm die Ermittlungen zum Unfall sowie wegen der verschiedenen Verkehrsdelikte, wie Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Kraftfahrzeugrennens,
Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Soko Argus führt die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Hehlerei, des besonders schweren Falls des Diebstahls, des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des
Fahrens unter Drogeneinwirkung. Die Entscheidung über die Fortführung der Freiheitsentziehung stand noch aus.