Auf Nachfrage, ob einer der Insassen Pyrotechnik mit sich führe, teilte ein 16-jährige Polin mit, dass sie welche im Gepäck hat. Bei einer Nachschau kam heraus, dass die 16-Jährige insgesamt 150 Böller der Kategorie F 3 mitführte. Da die junge Frau keinen Nachweis für eine Tätigkeit als Feuerwerker vorlegen konnte und auch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wurden die Böller sichergestellt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gefertigt.
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