Eine eingesetzte Streife konnte zwei Tatverdächtige stellen. Neben dem Zünden der Feuerwerkskörper nutzten sie diese offenbar auch dazu, mehrere Briefkästen zu demolieren. Als die Polizisten die Männer kontrollierten, zeigte einer der beiden eine verfassungsfeindliche Geste und rief eine verbotene Parole. Zudem beleidigte er die Einsatzkräfte. Die deutschen Tatverdächtigen im Alter von 26 Jahren müssen sich nun wegen der Sachbeschädigungen und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verantworten. Einer der beiden erhielt zudem eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation und wegen der Beleidigung. An den Briefkästen entstand etwa 4.500 Euro Sachschaden. Der Kriminaldienst übernahm die Ermittlungen.