Der polnische Staatsangehörige konnte keinen Führerschein vorweisen. Ermittlungen ergaben, dass dieser bereits sichergestellt worden war. Ein Alkoholtest zeigte einen Wert von umgerechnet 1,82 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und untersagten die Weiterfahrt. Es folgten Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinwirkung.