Der 16-Jährige war kein Unbekannter für die Ordnungshüter. So stoppten sie ihn kurze Zeit später und konfrontierten ihn mit seinem Fehlverhalten. Der von ihm gezündete Böller war ein erlaubnispflichtiger Knallkörper aus Tschechien, für den er keine Besitzerlaubnis vorweisen konnte. Außerdem ist das Verwenden derartiger Gegenstände außerhalb des genehmigten Zeitraumes nicht gestattet. Die Polizisten erstatteten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.