Es handelte sich offenbar um einen Böller in der Größe einer Getränkedose mit angebrannter Lunte. Die verständigten Polizisten bestätigten den Fund und erkannten, dass es sich wahrscheinlich um eine Feuerwerksbombe der Klasse F4 eines osteuropäischen Fabrikanten handelte, die nicht detoniert war. Diese Art von Pyrotechnik darf nur von Personen mit einer entsprechenden sprengstoffrechtlichen Erlaubnis verwendet werden. Da Art und Weise der verwendeten Materialien unbekannt waren, mussten die Beamten vor Ort von einer Gefahr ausgehen und sperrten einen kleinen Bereich um das Fundstück ab. Nachfolgend wurde die USBV-Gruppe des LKA (USBV = Unbekannte Spreng- und Brandvorrichtung) verständigt. Der Gegenstand konnte daraufhin geborgen werden und wurde anschließend von den Kollegen des LKA abgeholt um ihn seiner Vernichtung zuzuführen.