Umzug in die Schweiz - was gibt es hier zu beachten?
Wie ist das Auswandern in die Schweiz möglich?
Zwar liegt die Schweiz mitten in Europa, aber das Land ist kein EU-Mitglied und dementsprechend kann man nicht ganz so frei ein- und ausreisen, wie es es anderswo möglich ist. Wenn man länger bleiben, dort arbeiten möchte, oder sogar ganz in die Schweiz auswandern will, muss man zum Amt des jeweiligen Kantons gehen.
Für die Auswanderung mit deutschem Pass:
• Wenn man sich unter 90 Tagen in der Schweiz aufhalten möchte, benötigt man kein Visum. Diese 90 Tage beziehen sich immer auf die letzten 180 Tage. Sie müssen auch nicht am Stück sein.
• Wenn man sich über 90 Tagen aufhalten möchte, muss man beim zuständigen Migrationsamt einen Aufenthaltstitel beantragen.
• Für das Anmelden in der Schweiz - wenn man länger als 90 Tage bleiben möchte - muss man sich in der neuen Wohngemeinde anmelden sowie dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das muss spätestens 14 Tage nach der Einreise und in jedem Fall vor dem ersten Arbeitstag in der Schweiz stattfinden.
• Wenn man in die Schweiz auswandern will, muss man nachweisen, dass man für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Das ist mit einem Arbeitsvertrag oder mit Hilfe eines ausreichenden Vermögens möglich. Wenn man in der Schweiz arbeiten will, benötigt man eine Arbeitserlaubnis.
Der Umzug in die Schweiz
Wenn man in die Schweiz umziehen/auswandern möchte, wird man eine Menge Papierkram erledigen müssen. Dabei kann dann eine Checkliste für den Umzug in die Schweiz, ein Nachsendeauftrag (damit die Post ins Ausland weitergeleitet wird) und eine Umzugsmitteilung (damit die Adressen dort aktualisiert werden können, wo man Mitglied/Kunde ist) sehr hilfreich sein.
Eine Umzugs-Checkliste
Eine Umzugs-Checkliste ist wichtig, damit man nichts vergisst und alles rechtzeitig erledigt. Frühzeitig sollte man in diesem Zusammenhang auch den Umzugstermin planen. Es gibt kostenlose und individuelle Umzugs-Checklisten die einem dabei helfen, nötige Aufgaben stets im Blick zu haben. Das ist auch zum Beispiel via Smartphone möglich.
Die Arbeits-/Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
Wenn man sich in der Schweizer Wohngemeinde anmeldet, gibt es für deutsche Auswanderer dann in der Regel auch eine Arbeits- sowie Aufenthaltsbewilligung. Diese kann wie folgt aussehen:
Die Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung)
Das ist eine Bewilligung mit Arbeitserlaubnis. Diese bekommt man bei Vorlage eines Arbeitsvertrags, der 12 Monate oder länger dauert. Diese Bewilligung ist 5 Jahre gültig.
Die Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung)
Das ist eine zeitlich unbeschränkte Bewilligung. Diese bekommen Auswanderer, welche sich schon 5 Jahre regulär als auch ununterbrochen in der Schweiz befinden.
Die Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung)
Das ist eine Bewilligung für alle, die eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz haben, aber der Wohnsitz sich auf der anderen Grenzseite befindet. Wenn man eine Bewilligung G besitzt, muss man mindestens einmal pro Woche zurück ins heimische Ausland.
Die Bewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Diese Bewilligung erhält man für eine befristete Zeit (für meist weniger als ein Jahr).
Zu berücksichtigen bei Familie
Wenn man mit seiner Familie in die Schweiz auswandern möchte, muss man einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Das soll in der Regel aber unproblematisch sein.