Der Verantwortliche des Fuhrunternehmens hatte den Transport offenbar angewiesen. Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um 15,5 Prozent hat nun für ihn und auch den 62-jährigen Kraftfahrer Folgen. Beide Deutsche werden sich in Bußgeldverfahren verantworten müssen. Die Weiterfahrt genehmigten die Beamten erst nach dem Abladen von fast drei Tonnen Ladung.