Die Beamen witterten eine Überladung des Anhängers und führten vor Ort eine Wägung durch. Bei dieser wurde durch die Gesetzeshüter die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen um 1860 kg bzw. 65 Prozent bekannt. Dem 26-jährigen Deutschen wurde die Weiterfahrt untersagt und ihm erwartet ein Bußgeldverfahren.