Grund der folgenden Kontrolle war die augenscheinliche Überladung des Anhängers mit zwei nicht rollbaren Pkw. Das zulässige Gesamtgewicht liegt bei 3.000 kg, nach entsprechender Messung wurden jedoch 4.160 kg festgestellt. Das entspricht einer Überladung von über 38 Prozent. Eine Anzeige gegen den Fahrzeugführer wurde erstattet.