Grund waren die geöffneten Hecktüren des Sattelaufliegers.
Der 40-jährige Brummifahrer hatte nicht beachtet, dass er damit die zulässige Breite von 2,55 Meter überschritt. Für die tatsächliche Breite von 2,68 Meter hätte es einer Ausnahmegenehmigung bedurft, die er nicht vorlegen konnte. Die Beamten untersagten die
Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Über die weiteren Konsequenzen wird die Landesdirektion in Chemnitz entscheiden.