Der 29-jährige polnische Fahrer hatte im Handschuhfach und in der Türablage zwei Messer griffbereit liegen. Aufgrund der Klingenlänge von 12 und 15 Zentimetern handelt es sich um verbotene Gegenstände, die in der Öffentlichkeit nicht geführt werden dürfen. Damit handelte der Fahrer sich eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz ein und musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50,00 Euro zahlen. Die Beamten zogen die beiden Messer ein.
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