Die Ordnungshüter fanden auf den Etiketten als letztes Untersuchungsdatum die Angaben 11/2019 sowie 5/2019. Die „Corona-Ausrede“ bezüglich geschlossener Werkstätten griff in diesen Fällen nicht. Es folgten entsprechende Anzeigen gegen die Fahrer bzw. Halter der Autos. Bei der Begutachtung der Fahrzeuge entdeckten die Uniformierten zunächst keine gravierenden technischen Mängel. Dennoch müssen die Betroffenen ihre Gefährte umgehend einer zertifizierten Prüfstelle vorzeigen.
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