Für diese Zeit gilt entlang der Lückendorfer Straße (Abzweig Hartau bis Forsthaus Lückendorf) eine entsprechend ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Vorsicht.
Für diese Zeit gilt entlang der Lückendorfer Straße (Abzweig Hartau bis Forsthaus Lückendorf) eine entsprechend ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Vorsicht.
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