Studium erfolgreich abgeschlossen – 210 neue Kommissarinnen und Kommissare der Polizei Sachsen ernannt

Gleichzeitig werden sie von der Rothenburger Polizeifachhochschule in die Dienststellen der Polizei Sachsen
verabschiedet. Die Studentinnen und Studenten hatten dem 26. Bachelorstudienjahrgang sowie dem 6. Vorbereitungsdienstes Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CuIKD) angehört. Auch werden vier sächsische und zwei thüringische Studierende des 14. Masterstudienganges
2020/2022 zur Deutschen Hochschule für Polizei nach Münster verabschiedet.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Die sächsische Polizei gewährleistet Sicherheit und Ordnung im Freistaat Sachsen – mit Augenmaß und Umsicht. Eine entsprechende Ausbildung ist hierfür unerlässlich: Die Eckpfeiler bilden eine wissenschaftliche Grundlagenausbildung,
eine gute Mischung von Theorie und Praxis sowie eine zielgruppen- und funktionsbezogene Fortbildung. Die neuen Kommissarinnen und Kommissare werden Verantwortung übernehmen, für ihre Aufgabe, für die Menschen im Freistaat sowie für ihre Kolleginnen und Kollegen.
Wir ernennen heute sehr gut ausgebildete, tatkräftige und motivierte Polizistinnen und Polizisten, die Haltung haben und zeigen. Sie werden das, was sie gelernt haben, im Dienst umsetzen und ihren Teil zu einer modernen Polizei beitragen.«
Mirko Göhler, kommissarischer Prorektor der Hochschule der Sächsischen Polizei: »Die Dienststellen der Polizei Sachsen erhalten hochmotivierten und gut qualifizierten Führungsnachwuchs. Es kommt auf jede und jeden Einzelnen von Ihnen an. Für die weitere
berufliche und persönliche Zukunft wünsche ich den Absolventinnen und Absolventen alles Gute und viel Erfolg.«
Die Leiterin und Leiter der Polizeidienststellen ernennen die ihnen zuversetzten Kommissarinnen und Kommissare im Beisein des Landespolizeipräsidenten Horst Kretzschmar, der im Anschluss die Besten des Bachelorstudienganges sowie des Vorbereitungsdienstes
Computer- und Internetkriminalitätsdienst auszeichnet.
Je nach zukünftiger Verwendung werden die Absolventinnen und Absolventen zum Polizei- oder Kriminalkommissarin bzw. -kommissar ernannt und im Streifendienst, bei der Bereitschaftspolizei, der Verkehrspolizei oder der Kriminalpolizei zum Einsatz kommen.