Strafe nach Diebstahl mit Waffen folgt auf dem Fuß
Dort bezahlte er jedoch nur die Waren, welche er in den Händen hielt. Ein Mitarbeiter des Marktes hatte das Vorgehen jedoch beobachtet und verständigte die Polizei. Bei der Durchsuchung des Beschuldigten wurde ein Taschenmesser aufgefunden, welches er griffbereit in der Hosentasche mitführte. Dieser gefährliche Gegenstand führte zum Tatbestand des Diebstahls mit Waffen. Bereits am Folgetag wurde diesbezüglich die Gerichtsverhandlung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens durchgeführt. Der Beschuldigte wurde zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung und vierzig Sozialstunden. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens zahlen. Das Taschenmesser wurde im Übrigen eingezogen.