Strafe gezahlt
Die Beamten hatten um 03:00 Uhr einen aus Polen kommenden Fernreisebus kontrolliert. Der 23-jährige Russe konnte keinen Reisepass vorlegen und war somit unerlaubt eingereist. Außerdem wurde er durch die Justiz mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl gesucht. Demnach war eine Restgeldstrafe in Höhe von 1.575,00 Euro nebst Gerichtskosten und Gebühren in Höhe von 1.746,00 Euro offen. Der Gesamtbetrag konnte durch Familienangehörige bei einer Polizeidienststelle eingezahlt werden. Der Russe war somit ein freier Mann. Dennoch muss er sich wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten.