Steuererklärung - Das sollten Sie beachten
Eine Steuererklärung gibt man freiwillig ab oder weil man dazu verpflichtet ist. Falls man im vergangenen Jahr Kurzarbeiter-, Kinderkranken- oder Krankengeld erhalten hat, muss die Steuererklärung recht zügig bis zum Oktober dieses Jahres abgegeben werden. Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, hat dafür über drei Jahre Zeit.
Krisen haben Einfluss auf die Steuererklärung
Die Welt und auch wir in Mitteleuropa sind in der vergangenen Zeit von schweren Krisen erschüttert worden, angefangen von der Corona-Pandemie über den russischen Angriffskrieg und seine Folgen bis hin zur Energiekrise. Die Krisen haben auch Einfluss auf die Steuererklärung der meisten Menschen, sei es durch Homeoffice, den Kauf von nötigen Arbeitsmitteln, veränderte Fahrtkosten, Energiepauschale und einiges mehr. Gerade wer absetzbare Ausgaben oder geringe Einkünfte hat, sollte in jedem Fall eine Steuererklärung machen, denn oftmals wurden bereits zu viele Steuern bezahlt.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss
Insgesamt muss nur etwa die Hälfte aller Steuerzahler eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dazu zählen alle Selbstständigen, Landwirte und Gewerbetreibende. Die Steuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden. Eine Abgabepflicht besteht ebenfalls, wenn man über 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten hat. Dazu zählen neben den bereits genannten auch das Arbeitslosen- und das Elterngeld, obwohl diese staatlichen Leistungen steuerfrei sind. Denn diese Leistungen erhöhen für die steuerpflichtigen Einkünfte den Steuersatz.
Ein Steuerprogramm kann nützlich sein
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer mit dem monatlich fälligen Lohnsteuerabzug entrichtet. Eine Steuererklärung ist damit nicht verpflichtend, kann sich aber dennoch lohnen. Nicht wenige Arbeitnehmer zahlen zu viel an Steuern. Mehr als 80 Prozent aller Steuererklärungen führen jährlich zu einer Rückerstattung der zuviel gezahlten Einkommensteuer von im Schnitt 1.000 Euro. Ein Steuerprogramm kann bei der Steuererklärung extrem nützlich sein, egal ob man aus Leipzig in Deutschland oder aus Leibnitz in Österreich kommt. Natürlich sollte ein solches Programm an die nationalen Gegebenheiten angepasst sein.
Vieles spricht für eine Steuererklärung
Arbeitgeber berücksichtigen beim Abzug der Lohnsteuer nur sogenannte Pauschbeträge. Das sind der Grundfreibetrag, eine Werbekostenpauschale, die Vorsorgepauschalen für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie eine sehr niedrige Sonderausgabenpauschale, die den eigentlichen Sonderausgaben oft nicht gerecht wird. Wenn man verheiratet ist und nur einer der Partner hat Lohnersatzleistungen erhalten, kann sich ausnahmsweise eine Einzelveranlagung lohnen und die Steuerlast deutlich minimieren. Auch hier kann eine Steuersoftware helfen, um zu überprüfen, ob sich die getrennte Steuererklärung lohnt.
Steuerpflicht bei Nebeneinkünften
Wer im Monat zu seinen festen und steuerpflichtigen Einkünften mehr als 410 Euro etwa durch eine nebenberufliche Tätigkeit dazu verdient, ist ebenfalls verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bei gewerblichen Einkünften ist in Deutschland dafür die Anlage G und bei freiberuflichen Einkünften die Anlage S vorgesehen. Wenn Nebeneinkünfte noch unter 820 Euro liegen, muss nur ein Teil davon versteuert werden. So müssen beispielsweise bei Nebeneinkünften von 500 Euro aktuell nur 180 Euro versteuert werden.
Eine Steuererklärung ist fällig
Steuererklärungen werden ebenfalls verlangt, wenn man bestimmte Lohnsteuerklassen wie etwa die 6 hat. Auch wer eine Abfindung erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Das Gleiche gilt, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Auch bei Kapitaleinkünften ist eine Steuererklärung fällig oder wenn ein Partner eine Einzelveranlagung beantragt. Wer erbt, kommt am Fiskus ebenfalls nicht vorbei und muss eventuell für den Verstorbenen eine Steuererklärung abgeben.