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Staatsregierung beschließt neue Testkonzeption

10. Juni 2020, 7:56
Staatsregierung beschließt neue Testkonzeption

Das Kabinett hat in seiner gestrigenSitzung eine neue Konzeption zur Labordiagnostik auf das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 beschlossen.

Die Konzeption ermöglicht die Testung von Personen- und Berufsgruppen auch ohne Krankheitssymptome. Sie sorgt damit für eine höhere Sicherheit vor Erkrankungen mit Covid-19 und zur Minderung der Verbreitung des Virus. Zudem gibt die Konzeption Handlungsanweisungen für die Testung von Personen beim einer regionalen Erhöhung der Infektionen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Wir haben in Sachsen genügend Laborkapazitäten, um mehr Menschen auf Infektion mit dem Coronavirus testen zu können. Aktuell gehen wir schon weiter als andere Bundesländer und testen alle Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern einschließlich der Beschäftigten, wenn es auch nur zu einem positiven Fall gekommen ist. Wir benötigen aber angesichts der aktuellen Lockerungen mehr Kenntnisse und mehr Sicherheit über die Verbreitung des Virus, deshalb wollen wir die Tests auf weitere Berufsgruppen ausweiten.« Die Ministerin ergänzt: »Im Fall eines erhöhten Infektionsgeschehens in bestimmten Regionen haben wir genau festgelegt, wer wann freiwillig und welche Berufsgruppen ab welcher Infektionslage verpflichtend getestet werden. Dies soll die zeitnahe Isolierung der betroffenen Personen ermöglichen und den Ausbruch schnell wieder eindämmen.«

Aktuell stehen in Sachsen rund 9.500 Untersuchungen pro Tag und 66.500 pro 7-Tage-Woche zur Verfügung, die etwa zu einem Drittel ausgeschöpft werden. Im Mittelpunkt der bisher freiwilligen Testungen stehen aktuell Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenpflegeheime, Behinderteneinrichtungen, alle symptomatischen Patienteninnen und Patienten sowie Verdachts- und Kontaktfälle. Entsprechend der heute beschlossenen Konzeption erfolgt eine Erweiterung der Testungen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner in der betroffenen Kommune oder Region. Dann wird die Testung in Abhängigkeit von der Art des Ausbruchs für Personenkreise in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Reha-Einrichtungen, Kitas, Schulen, Horten, Heimen, Justizvollzugsanstalten und ähnliche Einrichtungen angeordnet. Dies wird auf kommunaler Ebene organisiert. Eingeschlossen sind damit auch regelmäßige Testungen im Umfeld besonders gefährdeter Personen etwa Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und von Personengruppen, die eine hohe Kontaktdichte aufweisen wie etwa Lehrer und Erzieher.

Da die Zahl der Test schwer kalkulierbar ist und damit die Kosten nicht klar bezifferbar sind, stellt der Freistaat für die Finanzierung der Tests vorausschauend rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.

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