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Staatenklage Tschechiens gegen Polen wegen Erweiterung des Tagebau Turów vor dem Europäischen Gerichtshof

18. Dezember 2020, 14:00
Staatenklage Tschechiens gegen Polen wegen Erweiterung des Tagebau Turów vor dem Europäischen Gerichtshof

Tschechien hat in seinem Vorgehen gegen einen weiteren Ausbau des Braunkohletagebaus Turów Rückenwind von der Europäischen Union erhalten.

Die Europäische Kommission stellte am 17. Dezember im Vertragsverletzungsverfahren der Tschechischen Republik gegen die Republik Polen zum Stopp der Erweiterung und Verlängerung des Kohletagebaus Turów am Dreiländereck bei Zittau fest, dass Polen die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen nicht europarechtskonform umgesetzt hat. Europaministerin Katja Meier: »Die Erweiterung des Tagebaus, wie von polnischer Seite derzeit vorgesehen, führt zu erheblichen grenzüberschreitenden Umweltschäden auf tschechischer und deutscher Seite. Gerade die nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt werden erheblich sein. Den tschechischen Vorstoß für die Einhaltung europäischer Umwelt- und Umweltinformationsrichtlinien vor dem Europäischen Gerichtshof begrüße ich daher nachdrücklich. Unser Ziel ist eine einheitliche Anwendung europäischen Umweltrechts durch alle Mitgliedstaaten der EU. Dies liegt auch im ureigenen Interesse des Freistaates Sachsen. Die Bundesregierung sollte jetzt die Tschechische Republik als Streithelfer unterstützen.« Der Betrieb des erweiterten Tagebaus könnte laut einem Gutachten den Boden eines großen Gebietes der Stadt Zittau weiter um bis zu 1,2 Meter absinken lassen. Neben schweren Schäden an Gebäuden im Stadtgebiet würden demnach außerdem große Mengen an durch den Tagebau entstehendem saurem Grubenwasser das ökologische Gleichgewicht der Lausitzer Neiße bedrohen und die umliegenden Schutzgebiete gefährden. Klimaschutzminister Wolfram Günther: »Darüber hinaus ist die Erweiterung des Tagebaus ein fatales Signal für die Erreichung der europäischen Klimaziele. Angesichts der Einigung der 27 Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel Mitte Dezember, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um 55 statt 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, wirkt die Genehmigung wie aus der Zeit gefallen.« Dem Freistaat Sachsen ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, dem Verfahren als Streithelfer beizutreten. Die Bundesrepublik Deutschland dagegen könnte die Tschechischen Republik als Streithelfer unterstützen.

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