Silvesterrakete in Einkaufspassage gezündet
Bei genauerer Betrachtung stellte sich heraus, dass eine Silvester-Rakete der Kategorie 2 in der Passage abgefeuert wurde. Im Rahmen der Ermittlungen vor Ort konnten zwei Jugendliche als Verursacher bekannt gemacht werden. Den 16-Jährigen und die 15-Jährige erwarten nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Personen oder Sachwerte kamen nicht zu Schaden.
Das in Deutschland zugelassene Silvesterfeuerwerk darf in der Zeit vom 2 Januar bis 30 Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis, eines Befähigungsscheines oder einer Ausnahmebewilligung abgebrannt werden. Lediglich für den 31. Dezember und den 1. Januar gibt es eine Ausnahme. In diesem Zeitraum dürfen Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Polizei weist darauf hin, dass im Umgang mit Pyrotechnik erhöhte Vorsicht geboten ist. Eine fehlerhafte Anwendung kann zu Personen- und Sachschäden führen.