Sicherheit im Straßenverkehr: Die Bedeutung von Begrenzungsleuchten an Fahrzeugen
Begrenzungsleuchten sind bei breiten Kraftfahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben
Frontalzusammenstöße im Straßenverkehr haben immer unterschiedliche Ursachen und sehr oft fatale Folgen für Mensch und Material. Eine dieser Ursachen, ist die falsche Einschätzung des seitlichen Sicherheitsabstands. Besonders tückisch sind diese Fahrsituationen in der Dämmerung oder bei Nacht auf unbeleuchteten Land- oder Bundesstraßen. Zur Verringerung des Unfallrisikos müssen in Deutschland bewegte LKW, Sattelzüge und bestimmte Pkw und Landmaschinen mit Überbreite mit einer obligatorischen Beleuchtung ausgestattet sein. Für die Beleuchtung dieser mehrspurigen Fahrzeuge sind sogenannte Begrenzungsleuchten verpflichtend vorgeschrieben. Durch die angebrachten Leuchten werden andere Verkehrsteilnehmer auf die Breite der Fahrzeuge oder Anhänger hingewiesen. Dies ist besonders bei großen LKW oder Sattelzügen wichtig, weil diese Fahrzeuge sehr oft die gesamte Breite der Fahrbahn nutzen.
Die Farben, Formen und die Größen für Begrenzungsleuchten sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben
Haben Fahrzeuge oder Anhänger ein Begrenzungslicht, muss dieses Licht immer leuchten, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Auch wenn der Fahrer das Fernlicht seines Fahrzeugs einschaltet, müssen die Begrenzungslichter stets mit leuchten. Die Vorschriften für die Farbe der Begrenzungslichter ist im § 49a StVZO geregelt. Lichter, die nach vorne leuchten, dürfen ausschließlich weiß sein. An den seitlichen Begrenzungen ist die Farbe Orange vorgeschrieben. Hinten ist nur rotes Licht genehmigt. Die einzigen Ausnahmen, die am Heck eines Fahrzeugs bestehen, sind der weiße Rückscheinwerfer und die rechts und links angebrachten Blinker in der Farbe Orange. Begrenzungsleuchten, die nach vorne und auf die Seite abstrahlen, müssen rund sein. Auf jeder Seite des Fahrzeugs darf nur ein zusätzliches Begrenzungslicht befestigt werden. Da bei vielen Kraftfahrzeugen die Seiten meist weniger als 40 cm hinausragen, sind keine zusätzlichen Lichter notwendig. Für diese Fahrzeuge ist das schwächer strahlende Standlicht als Begrenzung ausreichend.
Bei Wohnwagen gelten die Bestimmungen für Anhänger
In Deutschland sind zahlreiche Wohnmobile und Wohnwagen unterwegs. Für einen höheren Komfort beim Campingurlaub sind diese Fahrzeuge ebenfalls viel länger und vor allem breiter. Bei den modernen Wohnmobilen sind die Begrenzungsleuchten schon in die Lichtanlage des Fahrzeugs integriert. Bei Wohnwagen, die von einem Fahrzeug gezogen werden, gelten die Bestimmungen für Anhänger. Die Begrenzungsleuchten sind vorgeschrieben, wenn der Anhänger seitlich um mehr als 40 cm herausragt. Es muss übrigens nur eine Begrenzungsleuchte auf der Fahrerseite angebracht werden. Wohnwagen, die eine geringere Breite haben, können mit einem zusätzlichen Licht ausgestattet werden. Eine Verpflichtung besteht nicht. Allerdings bringt das zusätzliche Licht mehr Sicherheit. Außerdem gilt in Deutschland: Alle Lichter, die an einem Fahrzeug montiert sind, müssen zugelassen sein und funktionieren. Sind die Begrenzungsleuchten an einem Pkw, Lkw oder Anhänger defekt, wird bei einer Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro fällig.