Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 18. Dezember 2020, gegen 00:15 Uhr in seiner Wohnung in der Sanddornstraße 4, 01169 Dresden auf noch unbekannte Art und Weise ein Feuer entzündet zu haben. Die Wohnung stand seiner Absicht entsprechend bereits nach kurzer Zeit vollständig in Flammen und ist derzeit unbewohnbar. Das Feuer breitete sich bei Ankunft der Feuerwehr bereits auf das erste Obergeschoss aus. Das gesamte Gebäude, in dem 25 Personen wohnen, musste evakuiert werden. Der Beschuldigte hatte die Tat selbst über den Notruf bei der Polizei gemeldet. Zehn Personen, darunter auch drei Kinder, wurden wegen Einatmung von Rauchgas von Rettungskräften behandelt und in umliegende Krankenhäuser gebracht. Alle Geschädigten konnten das Krankenhaus spätestens am Samstag, 19. Dezember 2020 wieder verlassen. Alle zu dem Hauseingang gehörenden Wohnungen sind derzeit unbewohnbar. Die Mieter sind bei Bekannten oder in Hotels untergekommen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange die Sanierung der Wohnungen dauern wird. Der Sachschaden beträgt nach einer ersten Schätzung etwa 500.000,00 EUR. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 18. Dezember 2020 einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte hat sich vor dem Ermittlungsrichter nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht derzeit davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und nicht ausgeschlossen werden kann, dass er bei Begehung der Tat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.